Wer kennt es nicht: Man liegt verspannt im Bett, scrollt durch sein Handy, bleibt bei den Nachrichten hängen, liest etwas über ein fremdes Staatsoberhaupt und denkt sich: „Mensch, der nervt. Könnte man den nicht einfach entführen, damit endlich Ruhe herrscht?“
Aber darf man das? Und wenn ja, wann? Reicht es, dass jemand nervt, oder müsste das Staatsoberhaupt zuvor etwas Kriminelles getan haben?
Stellen wir uns einfach einmal vor, wir seien Staatschefin im Nachbarstaat von Panem (Hunger Games – falls euch das nichts sagt, habt ihr eine Bildungslücke, die es zügig zu schließen gilt). Wir können mitverfolgen, was Coriolanus Snow dort gerade veranstaltet, und fänden es durchaus charmant, wenn jemand ihn entführen und dem Theater ein Ende setzen würde. Da wir über ein schlagkräftiges Militär verfügen, ließe sich das vermutlich auch schnell umsetzen.
Aber wäre das okay?
Die Antwort ist recht einfach: Nein.
Man könnte nun darüber diskutieren, ob in der Welt, in der Panem existiert, dieselben Regeln gelten wie bei uns. Da es hierzu aber keine gegenteiligen Hinweise gibt, gehen wir einfach einmal davon aus. Während ihr nun brummelt, dass das unfair sei, weil man nie etwas darf, was Spaß macht, hier kurz die Begründung.
Es gibt drei Gründe, warum man die Finger von fremden Staatsoberhäuptern lassen sollte:
1. Staatensouveränität
Staaten sind souverän. Das bedeutet, dass sie selbst entscheiden dürfen, was innerhalb ihrer Grenzen geschieht (mit gewissen Einschränkungen – wir wollen hier aber nicht zu kleinteilig werden). Daraus folgt auch, dass man sich nicht in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einmischen darf. Die Entführung eines Staatsoberhaupts stellt daher einen schweren Verstoß gegen die territoriale Souveränität dar.
Stellt euch vor, jemand bricht bei euch in die Wohnung ein und streicht eine Wand neonpink. Fändet ihr vermutlich auch nicht witzig.
2. Verbot der Gewaltanwendung
Man sollte nicht nur die Finger von fremder Wandfarbe lassen, sondern auch keine Gewalt anwenden. Das fühlt sich stellenweise an wie eine Erklärung aus dem Kindergarten („Nein, bitte nicht dem kleinen Kevin die Stifte in die Nase schieben …“), ist aber tatsächlich ein zentrales Prinzip des Völkerrechts.
Die Entführung eines Staatsoberhaupts geht regelmäßig mit Gewalt einher – andernfalls wäre es ja eher ein semi-freiwilliger Urlaubstrip. Das Verbot der Gewaltanwendung ist in Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta verankert und gilt für alle Staaten. Nur falls jemand diese Argumentation einmal auf einen realen Fall anwenden möchte.
3. Immunität von Staatsoberhäuptern
Wenn man jemanden entführen möchte, sind Staatsoberhäupter auch schlicht kein ideales Zielpublikum. Sie genießen persönliche Immunität. Das hat nichts mit Covid-Impfungen zu tun (boah, waren das Zeiten, als wir noch über so Dinge diskutiert haben), sondern bezeichnet den besonderen Schutz bestimmter Personen vor Festnahme oder Zwangsmaßnahmen.
Staatsoberhäupter – ebenso wie etwa Diplomat:innen – dürfen nicht einfach festgenommen und vor Gericht gezerrt werden. Der Zweck dahinter ist, zu verhindern, dass sie zu politischen Spielbällen anderer Staaten werden. Das bringt schwierige Folgefragen mit sich (etwa: Was, wenn sie tatsächlich schwere Verbrechen begangen haben?), aber die internationale Gemeinschaft hat sich entschieden, dieses Prinzip dennoch zu einem Grundpfeiler der internationalen Ordnung zu machen.
Was sagt uns das alles? Finger weg.
Wird das Entführungen von Staatsoberhäuptern verhindern? Vermutlich nicht. (Unzufriedenes Brummeln im Hintergrund, eine Völkerrechtlerin trauert den Grundprinzipien unserer Weltordnung ein wenig hinterher …)
Was lernen wir daraus? Ja, die Macht des Stärkeren spielt eine Rolle. Die Hoffnung, dass wir kollektiv unser Rückgrat wiederfinden und uns klar dazu bekennen, dass solches Verhalten illegal ist, stirbt aber zuletzt. Ein solches Vorgehen lediglich als „komplex“ zu bezeichnen, wäre schließlich ein ausgesprochen feiges Ausweichen vor wichtigen Diskussionen.
Kann Präsident Snow also ruhig schlafen? Vermutlich eher nicht.
Die Empfehlung lautet daher: ein reisefester, flauschig-warmer Jogginganzug – falls man doch einmal unerwartet Besuch bekommt.

